AGB
VERTRAGSPARTNER
Dein Vertragspartner der Dienstleistung ist:
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Smica
Anita Ellerböck
Graben 4
A-4421 Aschach an der Steyr
GELTUNGSBEREICH
Es gelten die Geschäftsbeziehung zwischen "SMICA Inh. Anita Ellerböck", im folgenden kurz SMICA, und dem Werbenden im folgenden "Influencer" genannt, ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Die nachstehenden Bedienungen gelten für alle Leistungen von SMICA im Ramen dieses Vertrages. Abweichende Bedienungen können in den jeweiligen Job Ausschreibungen enthalten sein, auch individuelle Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben vor diesen Bedienungen Vorrang. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. Bestätigung maßgebend.
REGISTRIERUNG
Die Registrierung auf www.smica.at ist kostenlos und begründet keine Verpflichtung des Influencers, an SMICA Kooperationen teilzunehmen. SMICA ist nicht dazu verpflichtet, die Registrierung von dem Influencer zu registrieren und zu akzeptieren oder nicht. Alle Influencer sind dazu verpflichtet bei der Registrierung wahrheitsgemäß, korrekte und vollständige Daten anzugeben. Der Influencer Account ist stets auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Influencer darf nur einen Account in seinem Namen anlegen. Der Influencer darf Dritten nicht gestatten seinen Account zu nutzen.
Bei der Anlage wird ein Passwort angelegt, für deren vertrauliche Behandlung das Mitglied zu sorgen hat. Unter Voraussetzungen kann jeder Influencer die Voraussetzungen einsehen die zur Registrierung von Nöten sind. SMICA behält sich das Recht vor Registrierungen die nicht die Voraussetzungen erfüllen oder als ungeeignet angesehen werden abzulehnen. Durch Abschicken der Registrierungsmaske kommt die Teilnahme am SMICA Netzwerk unter diesen Bedingungen zustande.
BEWERBUNG VON KOOPERATIONEN
Jeder registrierte Nutzer hat die Möglichkeit sich bei anstehenden Kooperationen zu bewerben. Sollten Dienste Dritter angeboten werden sind diese speziell gekennzeichnet. Diese können unter Umständen zusätzliche Nutzungsbedienungen oder/und Datenschutzbedienungen enthalten. Die Teilnahme an den jeweiligen Kooperationsangeboten ist immer freiwillig und kostenlos. Bei jeder Kooperation kann immer nur eine begrenzte Anzahl von Influencern teilnehmen die für die jeweilige Kooperation die Kriterien erfüllen. Die Auswahl der Teilnehmer richtet sich nach den Kriterien der jeweiligen Kooperation der werbetreibenden Aktionspartner deren Produkte oder Dienstleistung getestet werden. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme einer Kooperation besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Bestätigung der jeweiligen Kampagne erklärt sich der Influencer mit den Regeln der jeweiligen Kooperation bedienungslos einverstanden.
Influencer müssen den werblichen Zweck des Posts kennzeichnen. Teilnehmen kann jeder, jedoch benötigen wir bei Minderjährigen, für die Teilnahme an einer Kooperation von den Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung. Die Teilnahme an Kooperationen ist nur einmal pro Person möglich. Mitarbeiter von SMICA und von den Kooperationsunternehmen sind von der Teilnahme an der jeweiligen Kooperation ausgeschlossen.
Mit der Bewerbung einer SMICA Kooperation erklären sich die Influencer damit einverstanden per E-Mail, Telefon oder Post mit Infos über Aktionen kontaktiert zu werden.
Influencern ist es nicht gestattet, während der Laufzeit der Kampagne in ihren sozialen Medien innerhalb von zwei Monaten Beiträge zu veröffentlichen, die mit der Marke oder einem Produkt im Wettbewerb mit den Kooperationspartner und/oder deren Produkte konkurrieren.
POST UND BLOGS
Sobald der Influencer eine Kooperation eingeht hat er nach den jeweiligen Kooperationsbestimmungen die jeweiligen Posts zu gestalten und bereitgestelltes Material zu verwenden. Alle Posts die im Zuge der Kooperation gemacht werden müssen für min. 180 Tage ununterbrochen öffentlich zugänglich sein. Wird dies auf einer Bloggseite gemacht muß dieser min 365 Tage ununterbrochen öffentlich zugänglich sein.
WERBEKAMPAGNEN ÜBERWACHUNG
SMICA behält sich vor Specialsoftware einzusetzen damit er überprüfen kann, ob der Influencer die ihm anvertrauten Aufgaben der jeweiligen Kooperation ausgeführt hat. SMICA kann das Konto des Influencers vorübergehend oder endgültig blockieren oder löschen oder auch andere Strafmaßnahmen anwenden, wenn der Influencer nicht den Bedingungen der jeweiligen Kooperation eingeht oder gegen sonstige Anweisungen verstößt. Der Influencer muß auch Änderungswünsche von Seiten SMICA und deren Partner annehmen und umsetzen.
KOOPERATIONSPRODUKTE
SMICA oder deren Kooperationspartner (wird in der jeweiligen Kooperation bekannt gegeben) versendet das gewünschte Produkt an die vom Influencer angegebene Lieferadresse innerhalb der EU! Sollte der Influencer eine Versandadresse ausserhalb der EU haben muss der Influencer die Versandkosten tragen.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation zwischen Vertragsabschluss und Veröffentlichung des Posts/Blogs erfolgt ausschließlich mit und über SMICA! Nebenabreden zwischen Influencern und Unternehmen bedarf immer der schriftlichen Zustimmung von SMICA.
RECHTE AN PRODUKTEN
Die Testprodukte, die der Influencer erhält, sind unverkäufliche Muster die einen Weiterverkauf untersagen. SMICA weist darauf hin das ein unerlaubter Weiterverkauf gegen die Markenrechte des Kooperations-Partners verstoßen kann. Wenn der Influencer ein Gewinnspiel mit dem jeweiligen Produkt machen will ist dies schriftlich mit SMICA abzuklären und dies auch zu schriftlich zu bestätigen.
STEUERN
Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Influencers, im Hinblick auf die von ihm über die Teilnahme auf SMICA etwaig erzielte Vergütung oder sonstige geldwerte Vorteile die geltenden (steuer-) gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen; dies gilt insbesondere aber nicht abschließend für eine etwaige Pflicht zur Zahlung/Abführung von Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer.
GEISTIGES EIGENTUM
SMICA und der Kooperationspartner sind alleiniger Inhaber aller Rechte an den Inhalten einschließlich Marke, Produkt, Logos, Texte, Grafiken, Bilder oder Videos) die den Influencern über das SMICA Netzwerk zugänglich gemacht werden. SMICA überträgt dem Influencer im Zuge der Kooperation die im notwendigen Umfang der Kooperation, die erforderlichen Rechte. Die rechte Übertragung an den Influencer ist jederzeit widerruflich und endet mit spätestens mit der Beendigung der jeweiligen Kampagne. Die Haftung der Influencer bezüglich der Rechte Dritter bleibt hiervon unberührt.
ÄNDERUNGSVORBEHALT
SMICA behält sich vor die Bestimmungen dieser AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Auch für bereits bestehende Verträge werden solche Änderungen wirksam. Es sei denn, den Änderungen wird innerhalb von 6 Wochen widersprochen sobald diese auf www.smica.at bekannt gemacht wurde.
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Für Verträge mit SMICA ist das für den Sitz von SMICA sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich als Gerichtsstand vereinbart. Die Vertragsparteien vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendbarkeit österreichischen Rechts.